Alters- und Ehrenabteilung
Mit Vollendung des 67. Lebensjahres endet laut Niedersächsischen Brandschutzgesetz spätestens die aktive Dienstzeit in der Freiwilligen Feuerwehr. Kameraden, die aus Altersgründen oder aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen aus dem Einsatzdienst ausscheiden, gehören der Alters- und Ehrenabteilung unserer Ortsfeuerwehr an.