Jeder Autofahrer kennt es: Man steht vor einer roten Ampel und von hinten nähern sich Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr oder Polizei mit Blaulicht und Sirenen. Was tun? Hier ein paar Tipps, wie Sie sich richtig verhalten.

Was muss ich machen, wenn sich ein Fahrzeug mit Blaulicht und Signalhorn nähert?

  • Sie können im Notfall rote Ampeln ignorieren. Fahren sie vorsichtig (unbedingt Querverkehr beachten) in die Kreuzung ein, um den Einsatzfahrzeugen Platz zu machen.
  • Sollte es keine Möglichkeit zum Anhalten geben, fahren Sie zügig und beherzt weiter. Die nächste Lücke, wie etwa eine Busbucht oder eine Straßeneinmündung, zum Stoppen oder Ausweichen suchen, damit die Einsatzfahrzeuge an ihnen vorbeifahren können.
  • Schauen Sie genau hin, welche Richtung sich das Einsatzfahrzeug sucht. Auf Blinker achten!
  • Niemals im Park- oder Halteverbot parken – besonders nicht in den Fällen, wo weniger als drei Meter Fahrbahnbreite übrig bleiben oder in bengten Situationen, wie z. B. Spielstraßen. Es kann unter Umständen um Menschenleben gehen.
  • Niemals auf Hydranten parken. Besser wäre etwas Abstand, damit das Standrohr gesetzt und die Schläuche entsprechend angeschlossen werden können.
  • Einsatzfahrzeuge, die mit Blaulicht und Martinshorn fahren, nicht überholen. Möglicherweise behindern Sie den Einsatzwagen an der nächsten Ampel oder das Fahrzeug macht ein unvorhergesehenes Wendemanöver.
  • Trotz grüner Ampel kann plötzlich ein Einsatzfahrzeug kreuzen.
  • Die Feuerwehr fährt meistens im Verband von mehreren Fahrzeugen. Also nicht gleich nach dem ersten Fahrzeug in die Kreuzung fahren. Ausschau halten!
  • Bei Straßen mit Standspur diese freilassen.
  • Bei Fahrbahnen mit drei Fahrspuren gilt: linke Spur fährt links, mittlere und rechte weichen nach rechts aus.
  • Schon bei stockendem Verkehr eine Rettungsgasse bilden.
  • Sollten Sie im Stau stehen, immer ausreichend Platz zum Vordermann lassen. Im Notfall können Sie rangieren, um eine Rettungsgasse zu bilden.
  • 
Schauen Sie von Zeit zu Zeit mal in den Rückspiegel.
  • Und wenn Sie dann nicht so laut Musik hören, dann haben Sie gute Chancen uns auch zu hören. Wenn die Musik unbedingt laut sein muss, machen Sie das linke Fenster ein Stück auf.

Was Sie nicht machen sollten:

  • Da wo Sie gerade stehen, stehen bleiben.
  • Langsam weiterfahren.
  • Bei Staus anhalten und das Fahrzeug verlassen.
  • Den Einsatzfahrzeugen hinterher fahren.
  • Langsam an Einsatzstellen vorbeifahren und filmen.
  • Tragen sie als Autofahrer oder Radfahrer keine Kopfhörer.

Quelle: Feuerwehr Osnabrück

Blaulicht gibt es seit 1933

Blaue Rundumkennleuchten und anderes blaues Blinklicht (umgangssprachlich Blaulicht) werden im Straßenverkehr genutzt, um auf Einsatzfahrzeuge hinzuweisen. Es warnt andere Verkehrsteilnehmer vor Einsatz-, Unfall- und Gefahrenstellen sowie Einsatzfahrten und wird auch bei der Begleitung von Kolonnenfahrten benutzt.

In Deutschland wurde das Blaulicht 1933 eingeführt. Um Anforderungen des Luftschutzes zu erfüllen (Verdunklung), wurde damals für die Polizeifahrzeuge festgelegt, dass diese mit einem blauen Licht auszustatten sind, da blaues Licht die höchste Streuung in der Atmosphäre hat und daher für Bomber in großen Höhen nicht mehr sichtbar war. Im gleichen Jahr wurden die Feuerwehren den Polizeitruppen zugeordnet, der Feuerschutzpolizei. Somit wurden auch die Feuerwehren mit dem blauen Licht ausgestattet. In Österreich beruht die Einführung des Blaulichtes nach dem Anschluss im Jahr 1938 auf einem Runderlass des Reichsführers SS. Die Einführung des Blinklichtes bzw. der Rundumkennleuchte anstelle eines ruhig leuchtenden Lichtes erfolgte jedoch erst in den 1950er Jahren.

Das Zusatzprotokoll vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) sieht im Anhang I in Artikel 7 Absatz 3 vor, dass „Sanitätsfahrzeuge ein oder mehrere möglichst weithin sichtbare blaue Lichter blinken lassen sollten.“ Gemäß Absatz 4 soll das blaue Blinklicht 60–100 Lichtblitze in der Minute ausstrahlen. Auch der Farbton wird darin definiert.

Ein weiterer Grund für die Farbwahl ist, dass blaues Licht im Straßenverkehr unverwechselbar ist und somit auch von weitem sofort als Warnsignal wahrgenommen werden kann, da es im Gegensatz zu etwa rotem, gelbem, grünem oder weißem Licht weder in Lichtsignalen noch in der Straßen-, Baustellen- oder sonstigen Fahrzeugbeleuchtung vorkommt.

Außerhalb des Straßenverkehrs kommen blaue Rundumleuchten selten vor; ein Beispiel dafür ist die Rollbahn-Befeuerung an Flughäfen.

Quelle: Wikipedia Rundumleuchte blau